Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen werden von
- Univ.-Prof. Dr. Florian Bieber
- Univ.-Prof. Dr. Jürgen Pirker
- Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier
- Assoz.-Prof. Dr. Benedikt Harzl
- Assoz.-Prof. Dr. Emma Lantschner
zu Fragestellungen des nationalen und internationalen Minderheitenrechts angenommen.
Univ.-Prof. Florian Bieber betreut Arbeiten im Bereich Power-sharing, Nationalismus und Minderheiten, insbesondere mit Bezug auf Südosteuropa.
Assoz.-Prof. Dr. Emma Lantschner betreut außerdem Arbeiten im Bereich des Nichtdiskriminierungsrechts mit europarechtlichen und völkerrechtlichen Bezügen.
Prof. Pirker betreut - bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, die unter juergen.pirker[a]uni-graz.at erfragt werden können - Arbeiten im Bereich des Minderheitenrechts, insb im Zusammenhang mit der Europäischen Charta zum Schutz von Regional- oder Minderheitensprachen, aus nationaler und vergleichender Perspektive.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Absolvierung von zumindest einer im inhaltlichen Zusammenhang stehenden Lehrveranstaltung.
Das Thema der Abschlussarbeit wird nach Rücksprache mit dem/der BetreuerIn von dem/der Studierenden selbst vorgeschlagen. Im Zuge eines persönlichen Gesprächs wird ein Arbeitstitel festgelegt. Es obliegt dem/der Studierenden sicherzustellen, dass das Thema nicht bereits vergeben ist.
Im Anschluss erfolgt die Erstellung einer Disposition (5-10 Seiten) mit folgenden Inhalten:
- Kontext, Problembeschreibung
- Forschungsfrage
- Methodischer Zugang zur Beantwortung der Forschungsfrage
- Vorläufiges Inhaltsverzeichnis/Gliederung mit geplanter Gewichtung der einzelnen Kapitel
- Vorläufiges Literaturverzeichnis
- Zeitplan für die Anfertigung der Arbeit
Je nach Studienplan, werden Diplomarbeiten in deutscher und englischer Sprache betreut.